Das "Rosenprivileg" als Digitalisat. Ein Zeugnis akademischen Brauwesens in Jena hält Einzug in Kulthura

Erstellt von Teresa Kilian | WORK IN PROGRESS

Ein weiteres Stück der Universitätsgeschichte ist nun als hochauflösendes Digitalisat für alle Interessierten online verfügbar. Im Mai dieses Jahres wurde das sogenannte Rosenprivileg, eine der beiden ältesten Urkunden der Universität Jena, digitalisiert. Es kann nun bequem online in Kulthura, der DDB und der Europeana recherchiert, eingesehen und unter den Bedingungen der Lizenz CC BY-NC-SA 4.0 nachgenutzt werden. Dem Original kommt das digitale Ebenbild natürlich auch zu Gute, denn es muss nun weniger häufig bewegt werden und bleibt darum hoffentlich noch lange in seinem guten Zustand erhalten.

Johann Wilhelm von Sachsen Weimar, Rosenprivileg der Universität Jena, 21. Mai 1570, Pergament, 44,3 (34) x 55 cm. CC BY-NC-SA 4.0 FSU Jena https://collections.thulb.uni-jena.de/receive/HisBest_certificate_00000002?derivate=HisBest_derivate_00030647

Brauen als Mittel der Hochschulfinanzierung

Die Geschichte des akademischen Brauwesens in Jena beginnt mit der Errichtung des akademischen Gymnasiums in Jena im Jahr 1548. Das Gymnasium wurde in der Kirche und dem Klostergebäude des Dominikanerklosters St. Paul, dem späteren Collegium Jenense, untergebracht, die der neuen Hochschule von der ernestinischen Landesregierung zugesprochen wurden. Der Gebäudekomplex beherbergte fortan die Unterrichtsräume, die Bibliothek, die studentische Speiseanstalt und die ersten Wohnungen für die Professoren. Die Berechtigung Bier zu brauen und auszuschenken war eine der ältesten Traditionen der Universität. Die Gewinne hieraus waren über Jahrhunderte eine wichtige Finanzierungsquelle für die Hohe Schule.

Wirtschaftliche Konkurrenz mit der Stadt

Das Bierbrauen in Jena gewann erst nach der Ernennung zur Volluniversität an Bedeutung. Bis dahin wurde für die wachsende Menge von Studenten und Professorenhaushalten „fremdes“ Bier von Brauereien außerhalb der Stadt eingekauft und ausgeschenkt. Schon im Gründungsjahr hatte die Hohe Schule das Recht erhalten, Getränke innerhalb des Collegium Jenense an Studenten auszuschenken. Das Ausschankrecht war mit einer Befreiung von der Tranksteuer verbunden, sodass Getränke im Collegium Jenense wesentlich billiger angeboten werden konnten als im Rest der Stadt. Der Stadtrat, der Einbußen beim Ausschank im Ratskeller befürchtete, arbeitete jahrelang gegen eine Privilegierung der Hohen Schule.

Das Rosenprivileg beendet den Streit

Ab Mai 1560 betrieb die Hohe Schule vorübergehend einen Ausschank im „Faulloch“ neben dem Johannisturm, so genannt aufgrund der beständigen Feuchte durch einen Brunnen. Die marode Bausubstanz und der anhaltende Streit mit der Stadt machten einen Umzug des Schankbetriebs in die benachbarte Johannisgasse erforderlich. Dort hatte die Hohe Schule das Bürgerhaus „Zur Rosen“ erworben, wo sie den Schankbetrieb trotz weiterer Beschwerden des Jenaer Stadtrates fortsetzte. Die Verpachtung der Wirtschaft erbrachte jährlich eine feste Summe für die Universitätskasse. Als es 1570 im Zuge einer Erneuerung des Pachtvertrags erneut zum Streit mit dem Stadtrat als Pächter kam, beendete das sogenannte Rosenprivileg den Konflikt ein für alle Mal. Das von Herzog Johann Wilhelm von Sachsen-Weimar ausgestellte Dokument erlaubte der Schankstatt „Zur Rosen“ alle Biere und Weine in ihren Räumlichkeiten auszuschenken und befreite zugleich alle Getränke von der Tranksteuer.

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